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Sicher haben Sie in Ihrem Unternehmen auch Brandschutz-Türen
oder Tore. Diese selbstschließenden Anlagen sorgen dafür, daß
der Brandherd nicht in die anderen Räumlichkeiten gelangen
kann. Um diese Anlagen instand halten zu können, müssen sie
laut Gesetz jährlich nach den Brandschutz-Richtlinien geprüft und
gewartet werden, damit im Brandfall die Funktion gewährleistet ist.
Ein Fachkundiger von uns überprüft dabei u.a. folgende Elemente:
- Beschädigungen an der Anlage
- Fester Sitz von Anbauteilen
- Überprüfung der Dichtgummi und Terrosolstreifen
- Netzgerät und Auslösetaste
- OTS (Obertürschließer), wird nach den Richtlinien nachgestellt
Weitere Informationen über unseren Brandschutz-Service erhalten
Sie über unsere Hotline.
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