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Kraftbetätigte Tore die gewerblich genutzt werden müssen laut
Gesetz ein mal im Jahr Tüv geprüft werden.
Diese Prüfung erfolgt nach den Richtlinien der ZH/1-494 für
kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore.
Ein Fachkundiger der Firma TTS wird die Tüv-Prüfung durchführen
und protokollieren.
Am Ende der Prüfung wird ein Prüfbuch erstellt und dem Kunden
überreicht. Dieser hat dann das Prüfbuch bei der nächsten Prüfung
vorzulegen, um nachweisen zu können ob die eingetragenen
Mängel behoben wurden.

Mehr Informationen zu den Richtlinien der ZH/1-494 für kraft-
betätigte Fenster, Türen und Tore, können Sie sich hier
runterladen.
Klicken Sie hierfür einfach auf "Richtlinien Downloaden"

 Richtlinien downloaden (Größe ca. 18 KB, im PDF-Format)

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